40 Jährige brauchen nicht mehr Erholung als jüngere Arbeitnehmer!
55 jährige schon
Das Bundesarbeits- gericht hat entschieden: Die tarifliche Regelung, dass Arbeitnehmer ab Vierzig mehr Erholungsurlaub erhalten als jüngere Mitarbeiter, verstößt gegen das Antidiskriminierungsgebot; Jüngere Arbeitnehmer haben damit denselben Anspruch auf Erholungsurlaub. Mehr
Urlaub - Wechsel von Voll- auf Teilzeit
Die schönste Zeit...
Der europäische Gerichtshof entschied, dass der Urlaubsanspruch nach einem Wechsel in Teilzeit nicht mehr gekürzt werden darf!!!
EuGH, Beschluss v. 13.6.2013 – Az. C – 415/12
In diesem Fall erwarb die Klägerin während ihrer Vollzeitbeschäftigung einen Anspruch auf 29 Tage Urlaub, die sie vor ihrer Elternzeit nicht mehr nehmen konnte. Danach arbeitete sie in Teilzeit an drei Tagen die Woche weiter. Mehr
Aktuelles:
Teilzeit
Clevere Arbeitszeitverteilung
Will man die Arbeitszeit reduzieren spielt neben der Verringerung der Stundenzahl die Verteilung der Arbeitszeit auf bestimmte Tage eine erhebliche Rolle. Was ist noch rechtmäßig und was ist rechtsmissbräuchlich?
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