Schwangerschaft/ Elternzeit

Wann muss ich die Schangerschaft mitgeteilt werden?

Was gelten für Rechte in der Schwangerschaft?

Welche Arbeitszeitregelungen sind zu beachten?

Was ist ein Beschäftigungsverbot?

Welche Tätigkeiten darf eine Schwangere noch ausüben?

 

Wer darf wie lange Elternzeit nehmen?

Muss der Arbeitgeber zustimmen?

Was passiert, wenn der Vertrag in der Schwangerschaft oder Elternzeit ausläuft?

 

Ist Teilzeit in der Elternzeit möglich?

 

Wann kann gekündigt werden?

 

Gesetzesänderung zur Elternzeit!

 

Eine Arbeitnehmerin, die sich in Elternzeit befindet, kann nach der neuen gesetzlichen Regelung in § 16 BEEG ohne Zustimmung des Arbeitgebers ihre Elternzeit vorzeitig beenden, um ihre Rechte aus den Schutzfristen in Anspruch zu nehmen. Schutzfristen sind die Zeiten in der Regel von sechs Wochen vor und acht Wochen nach Geburt, in der die Schwangere nicht arbeiten muss. Schwangere Arbeitnehmerinnen erhalten in den Schutzfristen einen Mutterschutzlohn von ihrem Arbeitgeber weiter gezahlt, wenn sie nicht in Elternzeit sind. Sie müssen die vorzeitige Beendigung lediglich rechtzeitig mitteilen.

 

 

 

 

 

 



Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Kontaktieren Sie mich unter +49 2233 686854 oder direkt per Kontaktformular.







Aktuelles:

Teilzeit

Clevere Arbeitszeitverteilung

Will man die Arbeitszeit reduzieren spielt neben der Verringerung der Stundenzahl die Verteilung der Arbeitszeit auf bestimmte Tage eine erhebliche Rolle. Was ist noch rechtmäßig und was ist rechtsmissbräuchlich?

 

Tipps

 

BAG Urt. 11.6.2013, 9 AZR 786/11

Kontakt und Termine

Anschrift

Anwaltskanzlei Gehrke
Schützenstr. 14
50354 Hürth

 

Telefon

+49 2233 686854

 

Telefax

+49 2233 686648

 

E-Mail

info(at)anwaltskanzlei-gehrke.de 

 

Oder nutzen Sie das Kontaktformular