Schwangerschaft/ Elternzeit
Wann muss ich die Schangerschaft mitgeteilt werden?
Was gelten für Rechte in der Schwangerschaft?
Welche Arbeitszeitregelungen sind zu beachten?
Was ist ein Beschäftigungsverbot?
Welche Tätigkeiten darf eine Schwangere noch ausüben?
Wer darf wie lange Elternzeit nehmen?
Muss der Arbeitgeber zustimmen?
Was passiert, wenn der Vertrag in der Schwangerschaft oder Elternzeit ausläuft?
Ist Teilzeit in der Elternzeit möglich?
Wann kann gekündigt werden?
Gesetzesänderung zur Elternzeit!
Eine Arbeitnehmerin, die sich in Elternzeit befindet, kann nach der neuen gesetzlichen Regelung in § 16 BEEG ohne Zustimmung des Arbeitgebers ihre Elternzeit vorzeitig beenden, um ihre Rechte aus den Schutzfristen in Anspruch zu nehmen. Schutzfristen sind die Zeiten in der Regel von sechs Wochen vor und acht Wochen nach Geburt, in der die Schwangere nicht arbeiten muss. Schwangere Arbeitnehmerinnen erhalten in den Schutzfristen einen Mutterschutzlohn von ihrem Arbeitgeber weiter gezahlt, wenn sie nicht in Elternzeit sind. Sie müssen die vorzeitige Beendigung lediglich rechtzeitig mitteilen.
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Teilzeit
Clevere Arbeitszeitverteilung
Will man die Arbeitszeit reduzieren spielt neben der Verringerung der Stundenzahl die Verteilung der Arbeitszeit auf bestimmte Tage eine erhebliche Rolle. Was ist noch rechtmäßig und was ist rechtsmissbräuchlich?
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