Rechtsanwältin Stephanie Gehrke - Ihre Anwältin in Sachen Arbeitsrecht
Teilzeit
Clevere Arbeitszeitverteilung
Will man die Arbeitszeit reduzieren spielt neben der Verringerung der Stundenzahl die Verteilung der Arbeitszeit auf bestimmte Tage eine erhebliche Rolle. Mit dem Antrag auf Teilzeitbeschäftigung sollte daher auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit beantragt werden.
Der Arbeitgeber muss der Verringerung der Arbeitszeit zustimmen und die Verteilung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festlegen, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.
BAG Urteil 11.6.2013 Az. 9 AZR 786/11:
Ein Arbeitnehmer verlangte die Reduzierung seiner regelmäßigen Arbeitszeit um 3,29% auf 96,71% und dabei die Verteilung der Arbeitszeit so, dass er um die reduzierte Zeit blockweise jedes Jahr vom 22. Dezember bis zum 2. Januar freigestellt wird. Das Bundesarbeitsgericht entschied in seinem Urteil vom 11.6.2013, 9 AZR 786/11, dass zwar die minimale Reduzierung der Arbeitszeit grundsätzlich durchsetzbar und nicht rechtsmissbräuchlich ist. Allerdings lägen in diesem Einzelfall besondere Umstände vor, die darauf schließen lassen, dass der Arbeitnehmer seine „Teilzeitrechte“ nur nutzen wolle um eine bestimmte Arbeitszeitverteilung zu erreichen, die er ohne die Arbeitszeitverkürzung nicht hätte. Im vorliegenden Fall hätte der Arbeitnehmer nämlich Jahr für Jahr Anspruch auf Freistellung in einem Zeitraum (Weihnachtsferien) zu dem bekannterweise auch viele Kollegen in Urlaub gehen wollen und ggf. sogar aus sozialen Gründen Vorrang hätten.
Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit dient der Schaffung von Teilzeitstellen und vor allem der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Deshalb kann die geringfügige Reduzierung der Arbeitszeit um wenige Prozent rechtmäßig sein, um die Arbeitszeit an die Öffnungszeiten der Kindertagesstätte anzupassen, in der das Kind betreut wird.
Was ist bei einem Antrag auf Teilzeitbeschäftigung zu beachten?
Hierzu gibt es unterschiedliche Regelungen in den Gesetzen (Teilzeit- und Befristungsgesetz, Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz, Pflegezeitgesetz) und ggf. Tarifverträgen, die unterschiedliche Fristen und Ablehnungsgründe bzw. Anspruchssituationen vorsehen.
Um sicher zu gehen, fragen Sie gerne bei mir nach.
Wann kann ein Teilzeitantrag abgelehnt werden?
In der Regel müssen betriebliche Gründe vorliegen, etwa wenn die Arbeitszeitverkürzung die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.
Aber auch hier gelten unterschiedliche Maßstäbe je nachdem welche Gesetze oder welcher Tarifverträge Anwendung finden. Auch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung ist dazu sehr vielfältig.
Gerne gebe ich Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer!
Teilzeit und Urlaubsansprüche
Vor der Vereinbarung einer Teilzeitzeitbeschäftigung lohnt es sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer genau die offenen Urlaubsansprüche zu klären. So gilt nämlich bei einem Wechsel von Voll- auf Teilzeit das hier.
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Will man die Arbeitszeit reduzieren spielt neben der Verringerung der Stundenzahl die Verteilung der Arbeitszeit auf bestimmte Tage eine erhebliche Rolle. Was ist noch rechtmäßig und was ist rechtsmissbräuchlich?
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