Vertretung von Arbeitnehmern

Schnelles Handeln ist oft entscheidend...

Häufig gelten Fristen innerhalb derer Ansprüche geltend gemacht werden müssen, anderenfalls verfallen diese ersatzlos. Meist melden sich die Arbeitnehmer erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, da sie sich vorher -verständlicherweise- manchmal scheuen, ihre Ansprüche geltend zu machen. Nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses bricht diese Barriere, manchmal zu spät. Lassen Sie sich deshalb zu den Fristen beraten!

Bei Kündigungen ist es sogar so, dass selbst unrechtmäßige Kündigungen des Arbeitgebers wirksam werden, wenn sie nicht fristgemäß durch eine Kündigungsschutzklage angegriffen werden. Entscheidend ist, sich frühzeitig -bei Kündigungen sofort - beraten zu lassen. Nach Prüfung des Sachverhaltes kann sofort geklärt werden, ob man mit dem Arbeitgeber vor Einreichung einer Klage bei dem zuständigen Arbeitsgericht noch eine Lösung findet.

Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit für Arbeitnehmer:

  • Prüfung und Beratung vor und nach einer ordentlichen oder außerordentlichen fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber, aus betriebsbedingten, verhaltensbedingten und personenbedingten (z.B. krankheitsbedingten) Gründen 

    auch bei Sonderkündigungsschutz wegen Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Elternzeit, Betriebsrat usw. und dem dazu gehörigen Zustimmungsverfahren vor der Behörden


  • Form- und Fristberatung 
  • Kündigungsschutzklage
  • eigene Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder von Nebenverträgen
  • Vergleichs- und Abfindungsverhandlungen
  • Klage auf fälligen Lohn bzw. diverser Vergütungsbestandteile
  • Klage auf Abgeltung von Urlaubsansprüchen
  • Beratung und Prüfung von Arbeitsverträgen oder einzelner Klauseln, wie z.B. Vertragsstrafeklauseln, Klauseln zur Rückzahlung von Fortbildungskosten, Wettbewerbsverboten, Ausschlussfristen uvm.
  • Beratung bei Fragen zu Tarifverträgen
  • Beratung zu Fragen im Bewerbungsgespräch und in Personalbögen
  • Verhalten vor und nach Erteilung einer Abmahnung
  • Prüfung von Abmahnungen
  • Beratung bei befristeten Arbeitsverhältnissen
  • Beratung zu Urlaubsansprüchen und Urlaubsgrundsätzen
  • Beratung zu Arbeitszeiten
  • Prüfung von Arbeitszeugnissen
  • Prüfung von Aufhebungsverträgen
  • Geltendmachung von Ansprüchen (Form und Frist)

   uvm.

Sie selbst wollen Ihren Vertrag kündigen?

 

In welcher Form und mit welcher Frist können Sie Ihr Arbeitsverhältnis kündigen?

Was passiert, wenn Sie vor der Frist gehen wollen?

Wann besteht ein Anspruch auf Abfindung?

 

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Was, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat? Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

 

Ziel der Klage ist häufig nicht der Erhalt des Arbeitsplatzes, sondern eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitiger Abfindungszahlung. Ist auch der Arbeitgeber an einer solchen Beendigung des Arbeitsverhältnisses interessiert, hängt die Höhe der auszuhandelnden Abfindung vordergründig davon ab, wie hoch die Erfolgschancen bei Fortführung des Verfahrens wären. Mit einer solchen Einschätzung, die meist innerhalb von wenigen Minuten im Rahmen der Güteverhandlung vor Gericht getroffen werden muss, ist ein Arbeitnehmer in der Regel überfordert. Zwischen vielen Faktoren muss innerhalb kürzester Zeit treffsicher abgewogen werden.

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Will man die Arbeitszeit reduzieren spielt neben der Verringerung der Stundenzahl die Verteilung der Arbeitszeit auf bestimmte Tage eine erhebliche Rolle. Was ist noch rechtmäßig und was ist rechtsmissbräuchlich?

 

Tipps

 

BAG Urt. 11.6.2013, 9 AZR 786/11

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