Vertretung von Arbeitgebern

Arbeitgeber sollten die Weichen rechtzeitig stellen...

um vor, während und nach dem Arbeitsverhältnis Aufwand und Kosten niedrig zu halten. Bewerbungsgespräch, Schwerbehinderung, Befristung, Stellenausschreibung, Mitbestimmung des Betriebsrates oder der Mitarbeitervertretung, Vertragsstrafen ect.pp -bereits vor der Einstellung von Arbeitnehmern stellen sich viele Rechtsfragen, die im Nachhinein bei falscher Ausführung zu hohen Kosten führen können.

Auch während des Arbeitsverhältnisses sollten die Grundlagen stimmen. Ein gut aufgestellter Arbeitsvertrag der zwar auf eine Arbeitnehmergruppe abgestimmt ist, der jedoch für den einzelnen Arbeitnehmer individuell umgestaltet werden kann, spart Ihnen als Arbeitgeber Geld. Rückzahlungsklauseln von Fortbildungskosten, Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen des Arbeitnehmers, Wettbewerbsverbote usw. sollten klar und rechtssicher formuliert werden. Anderenfalls sind sie nicht wirksam und der Arbeitnehmer kann seine Ansprüche durchsetzen.

Bei und nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen die meisten kostenintensiven Probleme. Hier empfiehlt sich dringend die Beratung eines spezialisierten Anwalts. Erst recht wenn Verfahren in einem Prozess enden, ist die Kenntnis der Materie und der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung Geld wert.

Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit für Arbeitgeber sind daher:

    •    Vertretung vor allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit
    •    Vertretung in Verfahren vor der Einigungsstelle
    •    Prüfung und Formulierung von Personalentscheidungen, z.B. von
    •     Abmahnungen
    •     Kündigungsgründen und -fristen
    •    Fertigung und Vorbereitung von Kündigungen
    •    betriebsbedingte, verhaltensbedingte bzw. personenbedingte - z.B. krankheitsbedingte - Kündigungen
    •    Korrekte Betriebsratsanhörung
    •    Form und Fristen
    •    Beratung bei absolutem Kündigungsschutz des Arbeitnehmers
    •    z.B. bei Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderteneigenschaft
    •    Erstellung, Prüfung und Überarbeitung von Arbeitsverträgen und Klauseln wie
    •    Rückzahlung von Fortbildungskosten
    •    Rechtssichere Befristungen
    •    Uvm.
    •    Klärung von Fragestellungen im Zusammenhang mit Wettbewerbsverboten des Arbeitnehmers vor und nach dessen Ausscheiden
    •    Erstellen von nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßenden Stellenanzeigen
    •    Beratung in rechtlichen Fragestellungen im Vorfeld eines Bewerbergesprächs
    •    Beratung bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen
    •    Erstellung und Prüfung von Aufhebungsvereinbarungen
    •    Unterstützung bei der Einführung neuer betrieblicher Regelungen
    •    Beratung zu Fragen in der Probezeit
    •    Beratung bei Befristungen von Arbeitsverhältnissen

    

Dies sind nur Schwerpunkte. Im Arbeitsrecht gibt es noch viele weitere Aspekte zu denen ich Ihnen was sagen kann. Arbeitszeit, betriebliche Altersvorsorge, Tarifverträge ... - fragen Sie mich, ich helfe Ihnen gerne weiter.

Sie wollen Ihrem Arbeitnehmer kündigen?

Eine gute Vorbereitung spart Ihnen viel Geld.

 

Es gilt zu überlegen, welche Kündigung die passende ist. Verhaltensbedingte, betriebsbedingte, personenbedingte, fristgemäße, fristlose Kündigung? Auch wenn ein betriebsbedingter Stellenabbau vorgesehen ist, kann eine verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung sinnvoller sein.

 

Was ist formal zu beachten?

 

Allein aufgrund der kurzen Klagefrist landen viele Kündigungen vor den Arbeitsgerichten. Strategisch vorbereitet und sauber ausgeführt können Ihre Kosten gering gehalten werden. Je größer die Chancen der Rechtmäßigkeit der Kündigung desto kleiner das Risiko einer Vergleichsabfindung.

 

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Clevere Arbeitszeitverteilung

Will man die Arbeitszeit reduzieren spielt neben der Verringerung der Stundenzahl die Verteilung der Arbeitszeit auf bestimmte Tage eine erhebliche Rolle. Was ist noch rechtmäßig und was ist rechtsmissbräuchlich?

 

Tipps

 

BAG Urt. 11.6.2013, 9 AZR 786/11

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