Vertragsgestaltung/ Vertragsprüfung

Verträge regeln die Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sie regeln aber auch gegenseitige Ansprüche und wie diese geltend zu machen sind und welche Fristen beachtet werden müssen.

 

Es stellt sich darüber hinaus immer die Frage, ob alle wichtigen Aspekte und Ansprüche berücksichtigt wurden und was sich noch zusätzlich verhandeln lässt.

 

Klauseln im Arbeits- oder Dienstvertag sind häufig in die ein oder die andere Richtung auslegbar. Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung hat schon viele Grundsätze entwickelt, zu wessen Gunsten welche Regelung auszulegen ist.

 

Was sinnvollerweise noch in den Vertrag gehört, wissen Beteiligte häufig nicht. Ist der Vertrag dann einmal unterschrieben, kann er in der Regel nicht mehr einseitig abgeändert werden. Sind Lücken oder Unklarheiten geblieben, ist das Nachverhandeln schwierig, weshalb sich immer eine vorherige rechtliche Prüfung empfiehlt.

 

 

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BAG Urt. 11.6.2013, 9 AZR 786/11

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