Kostendeckung durch eine Rechtschutzversicherung

Im Rahmen einer jeden Mandatierung sollte zunächst geklärt werden, ob Ihre Rechtschutzversicherung greift. Dies hängt zum einen davon ab, ob ein versicherter Fall vorliegt und zum anderen die Wartefrist von drei Monaten bis zum streitauslösenden Zeitpunkt erfüllt ist, bzw. durch einen nahtlosen Fortsetzungsvertrag die Wartefrist entfällt. Hierzu bedarf es der Einsicht in Ihre entsprechenden Vertragsunterlagen.

 

Die Rechtschutzversicherung zahlt dann grundsätzlich in Fällen der individuellen Beratung, sowie bei außergerichtlicher oder gerichtlicher Vertretung. Übernommen werden dabei insbesondere Gerichtskosten, Anwaltskosten, Sachverständigenkosten oder die Kosten der Gegenseite im Unterliegensfall.



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Clevere Arbeitszeitverteilung

Will man die Arbeitszeit reduzieren spielt neben der Verringerung der Stundenzahl die Verteilung der Arbeitszeit auf bestimmte Tage eine erhebliche Rolle. Was ist noch rechtmäßig und was ist rechtsmissbräuchlich?

 

Tipps

 

BAG Urt. 11.6.2013, 9 AZR 786/11

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