Gerichtskosten

 

Die Gerichtskosten setzen sich zusammen aus den gerichtlichen Gebühren und den gerichtlichen Auslagen.

 

Im Arbeitsrecht entfallen die Gerichtskosten, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Vergleich zustande kommt! 

 

Sie werden auf der Grundlage des Gerichtskostengesetzes (GKG), der Kostenordnung (KostO) und diverser Nebengesetze erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Streitwert, der in der Regel mit dem Gegenstandswert identisch ist.

 

Im Unterschied dazu richten sich die gerichtlichen Auslagen nach den Aufwendungen, die dem Gericht im Einzelfall entstanden sind. Dazu können z.B. die Kosten für die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen gehören. Zeugen werden grundsätzlich nach ihrem Verdienstausfall entschädigt; zudem werden ihre Anreisekosten erstattet. 

 

In vielen anderen Verfahrensarten wird das Tätigwerden des Gerichts von der Leistung eines Gerichtskostenvorschusses abhängig gemacht. Es wird dann der (vorläufige) Streitwert ermittelt und anhand der Gerichtskostentabelle der entsprechende Vorschussbetrag angefordert.



Aktuelles:

Teilzeit

Clevere Arbeitszeitverteilung

Will man die Arbeitszeit reduzieren spielt neben der Verringerung der Stundenzahl die Verteilung der Arbeitszeit auf bestimmte Tage eine erhebliche Rolle. Was ist noch rechtmäßig und was ist rechtsmissbräuchlich?

 

Tipps

 

BAG Urt. 11.6.2013, 9 AZR 786/11

Kontakt und Termine

Anschrift

Anwaltskanzlei Gehrke
Schützenstr. 14
50354 Hürth

 

Telefon

+49 2233 686854

 

Telefax

+49 2233 686648

 

E-Mail

info(at)anwaltskanzlei-gehrke.de 

 

Oder nutzen Sie das Kontaktformular